Gesundheitscheck für Pilotinnen und Piloten
Ob mit dem Segel- oder Motorflugzeug, dem Helikopter oder dem Ballon unterwegs: Pilotinnen und Piloten müssen sich strengen Gesundheits-Checks unterwerfen. Diese sind nach den Richtlinien der Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) definiert und von einem flugmedizinischen Sachverständigen durchzuführen. Professionelle Pilotinnnen und Piloten müssen den Check jährlich durchführen, bei Hobbypilotinnen-/piloten ab dem 40. Altersjahr fällt die Untersuchung alle zwei Jahre an.
Pilotinnen und Piloten können den obligatorischen Gesundheits-Check nun auch in Bern, an der Universitätsklinik für Notfallmedizin, machen.